§ 1 KapResV — Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Beschaffung, die Teilnahmevoraussetzungen, den Einsatz und die Abrechnung der Kapazitätsreserve nach § 13e des Energiewirtschaftsgesetzes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.