§ 48 KAPrüfbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 22. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Investment-Prüfungsberichtsverordnung vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2467), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.