§ 2 KAPrüfbV — Risikoorientierung und Wesentlichkeit
Bei der Prüfung ist den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit Rechnung zu tragen. Bei der Prüfung von Kapitalverwaltungsgesellschaften sind insbesondere die Größe der Gesellschaft sowie der Geschäftsumfang, die Komplexität und der Risikogehalt der betriebenen Geschäfte zu berücksichtigen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.