§ 7 KapAusstV — Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine
Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.