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JGG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Zweiter Teil · Jugendliche
  2. Erstes Hauptstück · Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
  3. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  4. § 3 Verantwortlichkeit
  5. § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
  6. § 5 Die Folgen der Jugendstraftat
  7. § 6 Nebenfolgen
  8. § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
  9. § 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
  10. Zweiter Abschnitt · Erziehungsmaßregeln
  11. § 9 Arten
  12. § 10 Weisungen
  13. § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung
  14. § 12 Hilfe zur Erziehung
  15. Dritter Abschnitt · Zuchtmittel
  16. § 13 Arten und Anwendung
  17. § 14 Verwarnung
  18. § 15 Auflagen
  19. § 16 Jugendarrest
  20. § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
  21. Vierter Abschnitt · Die Jugendstrafe
  22. § 17 Form und Voraussetzungen
  23. § 18 Dauer der Jugendstrafe
  24. § 19
  25. Fünfter Abschnitt · Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
  26. § 20
  27. § 21 Strafaussetzung
  28. § 22 Bewährungszeit
  29. § 23 Weisungen und Auflagen
  30. § 24 Bewährungshilfe
  31. § 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
  32. § 26 Widerruf der Strafaussetzung
  33. § 26a Erlaß der Jugendstrafe
  34. Sechster Abschnitt · Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
  35. § 27 Voraussetzungen
  36. § 28 Bewährungszeit
  37. § 29 Bewährungshilfe
  38. § 30 Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs
  39. Siebenter Abschnitt · Mehrere Straftaten
  40. § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
  41. § 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
  42. Zweites Hauptstück · Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
  43. Erster Abschnitt · Jugendgerichtsverfassung
  44. § 33 Jugendgerichte
  45. § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
  46. § 33b Besetzung der Jugendkammer
  47. § 34 Aufgaben des Jugendrichters
  48. § 35 Jugendschöffen
  49. § 36 Jugendstaatsanwalt
  50. § 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
  51. § 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
Jugendgerichtsgesetz

§ 20 JGG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 19
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JGG
Nächste Vorschrift →
§ 21
Strafaussetzung

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