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Startseite › Gesetze › JGG › § 19
JGG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  2. § 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
  3. Zweiter Teil · Jugendliche
  4. Erstes Hauptstück · Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
  5. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  6. § 3 Verantwortlichkeit
  7. § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
  8. § 5 Die Folgen der Jugendstraftat
  9. § 6 Nebenfolgen
  10. § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
  11. § 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
  12. Zweiter Abschnitt · Erziehungsmaßregeln
  13. § 9 Arten
  14. § 10 Weisungen
  15. § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung
  16. § 12 Hilfe zur Erziehung
  17. Dritter Abschnitt · Zuchtmittel
  18. § 13 Arten und Anwendung
  19. § 14 Verwarnung
  20. § 15 Auflagen
  21. § 16 Jugendarrest
  22. § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
  23. Vierter Abschnitt · Die Jugendstrafe
  24. § 17 Form und Voraussetzungen
  25. § 18 Dauer der Jugendstrafe
  26. § 19
  27. Fünfter Abschnitt · Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
  28. § 20
  29. § 21 Strafaussetzung
  30. § 22 Bewährungszeit
  31. § 23 Weisungen und Auflagen
  32. § 24 Bewährungshilfe
  33. § 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
  34. § 26 Widerruf der Strafaussetzung
  35. § 26a Erlaß der Jugendstrafe
  36. Sechster Abschnitt · Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
  37. § 27 Voraussetzungen
  38. § 28 Bewährungszeit
  39. § 29 Bewährungshilfe
  40. § 30 Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs
  41. Siebenter Abschnitt · Mehrere Straftaten
  42. § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
  43. § 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
  44. Zweites Hauptstück · Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
  45. Erster Abschnitt · Jugendgerichtsverfassung
  46. § 33 Jugendgerichte
  47. § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
  48. § 33b Besetzung der Jugendkammer
  49. § 34 Aufgaben des Jugendrichters
  50. § 35 Jugendschöffen
  51. § 36 Jugendstaatsanwalt
Jugendgerichtsgesetz

§ 19 JGG

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 18
Dauer der Jugendstrafe
Inhaltsverzeichnis
JGG
Nächste Vorschrift →
§ 20

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