Art 2 IMF/IBRDBeitrAbkG
Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit einem Anteil an dem Grundkapital in Höhe von einer Milliarde dreihundertfünfundsechzig Millionen dreihunderttausend US-Dollar übernimmt, wird der Bundesminister der Finanzen ermächtigt, einen Kredit bis zum Nennwert von vier Milliarden fünfhundertdreißig Millionen Deutsche Mark aufzunehmen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.