Eingangsformel IHRAVorRV
Auf Grund des § 27 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1929) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.