§ 1 IHRAVorRV

Der Ansiedlung der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance – IHRA) in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform einer internationalen Institution gemäß Teil 3 Kapitel 1 des Gaststaatgesetzes wird gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 des Gaststaatgesetzes zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.