§ 2 HwStatG — Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen

1.

des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und

2.

des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1der Handwerksordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.