§ 2 HwStatG — Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen
1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1der Handwerksordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.