Inhaltsübersicht HwFwBAProKaufmMFV

§  1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung

§  2Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

§  3Teile des Fortbildungsabschlusses

§  4Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen

§  5Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

§  6Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern“

§  7Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“

§  8Handlungsbereich „Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten“

§  9Handlungsbereich „Personalwesen gestalten und Personal führen

§ 10Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“

§ 11Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

§ 12Schriftliche Prüfung

§ 13Mündliche Prüfung

§ 14Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 15Bewerten der Prüfungsleistungen

§ 16Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 17Zeugnisse

§ 18Wiederholen der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

§ 19Übergangsvorschriften

§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2Zeugnisinhalte

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.