§ 20 HwFwBAProKaufmMFV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, tritt gleichzeitig außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.