§ 2 HStruktG

Die Ergänzung des § 33b Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes gilt auch für den Übergangszuschlag nach Artikel 43 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3656).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.