§ 2 HStruktG
Bei der Anwendung der §§ 17 und 18 des Bundespolizeibeamtengesetzes gilt Artikel 10 § 3 dieses Gesetzes sinngemäß.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.