Inhaltsübersicht HkRNDV
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 1Registerführung
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Kommunikation mit der Registerverwaltung
§ 4Korrektur von Fehlern
§ 5Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
§ 6Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
§ 7Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
§ 8Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber
§ 9Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
§ 10Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 11Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
Abschnitt 2Ausstellung und Inhalte
von Herkunftsnachweisen und
Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen
Unterabschnitt 1Ausstellung von Herkunftsnachweisen
§ 12Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
§ 13Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung
§ 14Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
§ 15Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
§ 16Inhalte des Herkunftsnachweises
§ 17Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen
Unterabschnitt 2Ausstellung von Regionalnachweisen
§ 18Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
§ 19Inhalte des Regionalnachweises
§ 20Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen
Unterabschnitt 3Registrierung und Löschung von Anlagen
§ 21Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
§ 22Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
§ 23Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
§ 24Änderung von Anlagendaten
§ 25Registrierung von Gesamtanlagen
§ 26Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
§ 27Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers
Abschnitt 3Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall
von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 28Übertragung von Herkunftsnachweisen
§ 29Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
§ 30Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
§ 30aGekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
§ 31Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
§ 32Löschung von Herkunftsnachweisen
§ 33Löschung von Regionalnachweisen
§ 34Verfall von Herkunftsnachweisen
§ 35Verfall von Regionalnachweisen
Abschnitt 4Anerkennung und Import von Herkunfts-
nachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
§ 36Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
§ 37Import anerkannter Herkunftsnachweise
Abschnitt 5Pflichten von
Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern
und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 38Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
§ 39Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
§ 40Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
§ 41Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
§ 42Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
§ 43Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 44Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber
Abschnitt 6Erhebung, Speicherung, Verwendung,
Übermittlung und Löschung von Daten
§ 45Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 46Datenübermittlung
§ 47Löschung von Daten
Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten
§ 48Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8Sperrung und Schließung des Kontos,
Ausschluss von der Teilnahme an den Registern
§ 49Sperrung und Entsperrung des Kontos
§ 50Schließung des Kontos
§ 51Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss
Abschnitt 9Nutzungsbedingungen
§ 52Nutzungsbedingungen
§ 53Ausschluss des Widerspruchsverfahrens
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.