Inhaltsübersicht HkRNDV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§  1Registerführung

§  2Begriffsbestimmungen

§  3Kommunikation mit der Registerverwaltung

§  4Korrektur von Fehlern

§  5Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise

§  6Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister

§  7Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister

§  8Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber

§  9Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer

§ 10Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen

§ 11Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze

Abschnitt 2Ausstellung und Inhalte

von Herkunftsnachweisen und

Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen

Unterabschnitt 1Ausstellung von Herkunftsnachweisen

§ 12Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen

§ 13Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung

§ 14Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken

§ 15Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung

§ 16Inhalte des Herkunftsnachweises

§ 17Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen

Unterabschnitt 2Ausstellung von Regionalnachweisen

§ 18Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen

§ 19Inhalte des Regionalnachweises

§ 20Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen

Unterabschnitt 3Registrierung und Löschung von Anlagen

§ 21Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister

§ 22Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister

§ 23Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister

§ 24Änderung von Anlagendaten

§ 25Registrierung von Gesamtanlagen

§ 26Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung

§ 27Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers

Abschnitt 3Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall

von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 28Übertragung von Herkunftsnachweisen

§ 29Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen

§ 30Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen

§ 30aGekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen

§ 31Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung

§ 32Löschung von Herkunftsnachweisen

§ 33Löschung von Regionalnachweisen

§ 34Verfall von Herkunftsnachweisen

§ 35Verfall von Regionalnachweisen

Abschnitt 4Anerkennung und Import von Herkunfts-

nachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

§ 36Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

§ 37Import anerkannter Herkunftsnachweise

Abschnitt 5Pflichten von

Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern

und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 38Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten

§ 39Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters

§ 40Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber

§ 41Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber

§ 42Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen

§ 43Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen

§ 44Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber

Abschnitt 6Erhebung, Speicherung, Verwendung,

Übermittlung und Löschung von Daten

§ 45Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten

§ 46Datenübermittlung

§ 47Löschung von Daten

Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten

§ 48Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8Sperrung und Schließung des Kontos,

Ausschluss von der Teilnahme an den Registern

§ 49Sperrung und Entsperrung des Kontos

§ 50Schließung des Kontos

§ 51Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss

Abschnitt 9Nutzungsbedingungen

§ 52Nutzungsbedingungen

§ 53Ausschluss des Widerspruchsverfahrens

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.