Anlage 12 HebStPrV — (zu § 3 Absatz 1)Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 359, S. 46 – 47)

I.

Grundfächer

Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie

Grundbegriffe der Pathologie

Grundbegriffe der Bakteriologie, Virologie und Parasitologie

Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie

Kinderheilkunde, insbesondere in Bezug auf Neugeborene

Hygiene, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten

Ernährung und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings

Grundbegriffe der Soziologie und sozialmedizinischer Fragen

Grundbegriffe der Arzneimittellehre

Psychologie

Pädagogik

Gesundheits- und Sozialrecht und Aufbau des Gesundheitswesens

Berufsethik und Berufsrecht

Sexualerziehung und Familienplanung

Gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind

II.

Spezifische Fächer für Hebammen

Anatomie und Physiologie

Embryologie und Entwicklung des Fötus

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Pathologie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Elternschaft, einschließlich psychologischer Aspekte

Vorbereitung der Entbindung, einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung

Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung

Physiologie und Pathologie des Neugeborenen

Betreuung und Pflege des Neugeborenen

Psychologische und soziale Faktoren

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.