§ 60 HebStPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2020 in Kraft. § 43 Absatz 4 tritt am 1. März 2020 in Kraft.
(2) Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1987 (BGBl. I S. 929), die zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.