Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › HebG › Inhaltsübersicht
HebG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeines
  3. § 1 Hebammenberuf
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Teil 2 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  6. § 3 Berufsbezeichnung
  7. § 4 Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
  8. § 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  9. § 6 Rücknahme der Erlaubnis
  10. § 7 Widerruf der Erlaubnis
  11. § 8 Ruhen der Erlaubnis
  12. Teil 3 · Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
  13. Abschnitt 1 · Studium
  14. Unterabschnitt 1 · Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
  15. § 9 Studienziel
  16. § 10 Zugangsvoraussetzungen
  17. § 11 Dauer und Struktur des Studiums
  18. § 12 Akkreditierung von Studiengängen
  19. Unterabschnitt 2 · Der berufspraktische Teil des Studiums
  20. § 13 Praxiseinsätze
  21. § 14 Praxisanleitung
  22. § 15 Die verantwortliche Praxiseinrichtung
  23. § 16 Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
  24. § 17 Praxisbegleitung
  25. § 18 Nachweis- und Begründungspflicht
  26. Unterabschnitt 3 · Der hochschulische Teil des Studiums
  27. § 19 Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
  28. § 20 Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
  29. Unterabschnitt 4 · Durchführung des Studiums
  30. § 21 Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen
  31. § 22 Gesamtverantwortung
  32. Unterabschnitt 5 · Abschluss des Studiums
  33. § 23 Abschluss des Studiums
  34. § 24 Staatliche Prüfung
  35. § 25 Durchführung der staatlichen Prüfung
  36. § 26 Vorsitz
  37. Abschnitt 2 · Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
  38. § 27 Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis
  39. § 28 Inhalt des Vertrages
  40. § 29 Wirksamkeit des Vertrages
  41. § 30 Vertragsschluss bei Minderjährigen
  42. § 31 Anwendbares Recht
  43. § 32 Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung
  44. § 33 Pflichten der Studierenden
  45. § 34 Vergütung
  46. § 35 Überstunden
  47. § 36 Probezeit
  48. § 37 Ende des Vertragsverhältnisses
  49. § 38 Beendigung durch Kündigung
  50. § 39 Wirksamkeit der Kündigung
  51. § 40 Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis
  52. § 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  53. § 42 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
  54. Teil 4 · Anerkennung von Berufsqualifikationen
  55. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  56. § 43 Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
  57. § 44 Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
  58. § 45 Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  59. Abschnitt 2 · Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
  60. § 46 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
  61. § 47 Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten
  62. § 48 Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten
  63. § 49 Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten
  64. § 50 Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten
  65. § 51 Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten
  66. § 52 Bekanntmachung
  67. § 53 Europäischer Berufsausweis
  68. Abschnitt 3 · Weitere Berufsqualifikationen
  69. § 54 Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
  70. § 55 Wesentliche Unterschiede
  71. § 56 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
  72. § 57 Anpassungsmaßnahmen
  73. § 58 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  74. § 59 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  75. § 59a Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  76. Teil 5 · Erbringen von Dienstleistungen
  77. Abschnitt 1 · Erbringen von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  78. § 60 Dienstleistungserbringende Personen
  79. § 61 Meldung der Dienstleistungserbringung
  80. § 62 Meldung wesentlicher Änderungen
  81. § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  82. Abschnitt 2 · Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten
  83. § 63 Bescheinigung der zuständigen Behörde
  84. Teil 6 · Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
  85. § 64 Zuständige Behörde
  86. § 65 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
  87. § 66 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
  88. § 67 Unterrichtung über Änderungen
  89. § 68 Löschung einer Warnmitteilung
  90. § 69 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  91. § 70 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
  92. Teil 7 · Verordnungsermächtigung
  93. § 71 Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung
  94. Teil 8 · Bußgeldvorschriften
  95. § 72 Bußgeldvorschriften
  96. Teil 9 · Übergangsvorschriften
  97. § 73 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  98. § 74 Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
  99. § 75 Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen
  100. § 76 Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben
  101. § 77 Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
  102. § 77a Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  103. § 78 Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
  104. § 79 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen
  105. § 80 Evaluierung
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen

Inhaltsübersicht HebG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
HebG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Hebammenberuf

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.