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HebG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeines
  3. § 1 Hebammenberuf
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Teil 2 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  6. § 3 Berufsbezeichnung
  7. § 4 Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
  8. § 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  9. § 6 Rücknahme der Erlaubnis
  10. § 7 Widerruf der Erlaubnis
  11. § 8 Ruhen der Erlaubnis
  12. Teil 3 · Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
  13. Abschnitt 1 · Studium
  14. Unterabschnitt 1 · Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
  15. § 9 Studienziel
  16. § 10 Zugangsvoraussetzungen
  17. § 11 Dauer und Struktur des Studiums
  18. § 12 Akkreditierung von Studiengängen
  19. Unterabschnitt 2 · Der berufspraktische Teil des Studiums
  20. § 13 Praxiseinsätze
  21. § 14 Praxisanleitung
  22. § 15 Die verantwortliche Praxiseinrichtung
  23. § 16 Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
  24. § 17 Praxisbegleitung
  25. § 18 Nachweis- und Begründungspflicht
  26. Unterabschnitt 3 · Der hochschulische Teil des Studiums
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen

Inhaltsübersicht HebG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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HebG
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§ 1
Hebammenberuf

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Statistik

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.