Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › GSGV 14 2016 › Schlussformel
GSGV 14 2016
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 10 Einführer oder Händler als Hersteller
  2. § 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
  3. Abschnitt 3 · Konformitätsbewertung
  4. § 12 Einstufung von Druckgeräten
  5. § 13 Konformitätsbewertungsverfahren
  6. § 14 Europäische Werkstoffzulassung
  7. § 15 CE-Kennzeichnung
  8. Abschnitt 4 · Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
  9. § 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
  10. § 17 Betreiberprüfstellen
  11. Abschnitt 5 · Notfallverfahren
  12. § 17a Anwendung der Notfallverfahren
  13. § 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
  14. § 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
  15. § 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
  16. § 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
  17. Abschnitt 6 · Marktüberwachung
  18. § 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
  19. § 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
  20. § 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
  21. § 21 Formale Nichtkonformität
  22. Abschnitt 7 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  23. § 22 Ordnungswidrigkeiten
  24. § 23 Übergangsvorschriften
  25. § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  26. Schlussformel
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Schlussformel GSGV 14 2016

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
GSGV 14 2016

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.