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Startseite › Gesetze › 14. ProdSV › Schlussformel
14. ProdSV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  7. § 4 Konformitätsvermutung
  8. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  9. § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  10. § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  11. § 7 Bevollmächtigter des Herstellers
  12. § 8 Pflichten des Einführers
  13. § 9 Pflichten des Händlers
  14. § 10 Einführer oder Händler als Hersteller
  15. § 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
  16. Abschnitt 3 · Konformitätsbewertung
  17. § 12 Einstufung von Druckgeräten
  18. § 13 Konformitätsbewertungsverfahren
  19. § 14 Europäische Werkstoffzulassung
  20. § 15 CE-Kennzeichnung
  21. Abschnitt 4 · Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
  22. § 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
  23. § 17 Betreiberprüfstellen
  24. Abschnitt 5 · Marktüberwachung
  25. § 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
  26. § 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
  27. § 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
  28. § 21 Formale Nichtkonformität
  29. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
  30. § 22 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  31. § 23 Übergangsvorschriften
  32. § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  33. Schlussformel
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Schlussformel 14. ProdSV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
14. ProdSV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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