§ 24 14. ProdSV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) § 12 tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 19. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Druckgeräteverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3806), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.