§ 14 14. ProdSV — Europäische Werkstoffzulassung
Für Werkstoffe, für die eine europäische Werkstoffzulassung gemäß § 2 Satz 1 Nummer 4 beantragt wird, ist das Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/68/EU anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.