Art 1 GrÄndStVtr SL/RP

(1) Das Saarland tritt an das Land Rheinland-Pfalz aus dem Gebiet der Gemeinde Freisen die in der Anlage 1 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Haupersweiler ab.

(2) Das Land Rheinland-Pfalz tritt an das Saarland aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Herchweiler die in der Anlage 2 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Herchweiler ab.

3) Die Gebietsänderungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die damit verbundene Änderung der Landesgrenze sind in der Anlage 3 dieses Staatsvertrags grafisch dargestellt.

(4) Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Staatsvertrags.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.