§ 6 GOT — Verbot von Doppelbewertungen
Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.