§ 12 GOT — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. November 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.