§ 61 GntZollDVDV — Bescheid bei Nichtbestehen der Bachelorprüfung
Wer die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid in schriftlicher oder elektronischer Form über das Nichtbestehen der Bachelorprüfung und eine Bescheinigung über die im Studiengang erbrachten Leistungen, aus der die absolvierten Module, die individuell erworbenen ECTS-Leistungspunkte und die erzielten Noten hervorgehen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.