§ 45 GntZollDVDV — Modulprüfungen in den Fachstudien
Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
1.
Klausur,
2.
Hausarbeit,
3.
Präsentation,
4.
Projektarbeit,
5.
mündliche Prüfung,
6.
Gruppengespräch (Kolloquium).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.