Anlage 3 GewAnzV — (zu § 1 Satz 1 Nummer 3)Gewerbe-Abmeldung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 922 – 923; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Gewerbe-Abmeldung
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.