Anlage 2 GewAnzV — (zu § 1 Satz 1 Nummer 2)Gewerbe-Ummeldung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 920 – 921; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gewerbe-Ummeldung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.