§ 8 GenTPflEV — Bewirtschaftungsmaßnahmen
Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.