§ 13 GenTPflEV — Übergangsregelung

Die §§ 3, 4 Satz 2 und § 5 sind erstmals ab dem 1. Oktober 2008 anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.