Inhaltsübersicht GEEV
Teil 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1Grenzüberschreitende Ausschreibungen
§ 2Anwendungsbereich
§ 3BegriffsbestimmungenTeil 2Verfahren der AusschreibungAbschnitt 1Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 4Ausschreibungen
§ 5Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 6Anforderungen an Gebote
§ 7Ausschreibungsverfahren
§ 8Sicherheiten
§ 9Erstattungen von Sicherheiten
§ 10Ausschluss von Geboten
§ 11Ausschluss von Bietern
§ 12Zuschlagsverfahren
§ 13Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
§ 14Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
§ 15Entwertung von ZuschlägenAbschnitt 2Ausschreibungen
für Windenergieanlagen an Land
§ 16Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 17(weggefallen)
§ 18Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 19Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
§ 20Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 21Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an LandAbschnitt 3Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 22Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
§ 23Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
§ 24Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
§ 25Anzulegender Wert für Solaranlagen
§ 26Dauer des Zahlungsanspruchs für SolaranlagenTeil 3Zahlungen von
Marktprämien nach dieser Verordnung
§ 27Zahlungsanspruch
§ 28Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
§ 29AusgleichsmechanismusTeil 4Pönalen
§ 30Pönalen
§ 31Pflichten der ÜbertragungsnetzbetreiberTeil 5Die ausschreibende Stelle
§ 32Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
§ 33Veröffentlichungen
§ 34Mitteilungspflichten
§ 35Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
§ 36FestlegungenTeil 6Bestimmungen für Anlagen
im Bundesgebiet, die von einem
Kooperationsstaat gefördert werden
§ 37Geöffnete ausländische Ausschreibungen
§ 38Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhaltenTeil 7Völkerrechtliche Vereinbarungen
§ 39Inhalt der völkerrechtlichen VereinbarungenTeil 8Datenschutz, Rechtsschutz
§ 40Datenübermittlung
§ 41Löschung von Daten
§ 42Rechtsschutz
§ 43Übergangsbestimmungen
AnlageHöhe der Marktprämie für Strom aus Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die Strom in ein Netz außerhalb der Preiszone der Bundesrepublik Deutschland einspeisen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.