§ 12 GArchDVDV — Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:
AusbildungsphaseDurchführende StelleDauer
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1Praktikum IBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz3 Monate
2Praktikum IIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz2 Monate
3Fachstudium IHochschule Mayen3 Monate
4Praktikum IIIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz4 Monate
5Fachstudium II
einschließlich ZwischenprüfungArchivschule
Marburg18 Monate
6Praktikum IV
einschließlich LaufbahnprüfungBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz6 Monate
(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.