§ 31 GAPInVeKoSV — Kontrollbericht

(1) Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach §§ 34 und 36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen. Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:

1.

Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle,

2.

anwesende Personen,

3.

vorgenommene Kontrollmaßnahmen,

4.

Feststellungen der vorgenommenen Kontrolle.Dem Betriebsinhaber ist eine Kopie des Kontrollberichts bereitzustellen.

(2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.