Anlage 7 GAPDZV — (zu § 20 Absatz 1)Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 167;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Antragsjahr

2023Antragsjahr

2024Antragsjahr

2025Antragsjahr

2026

Geplanter Einheitsbetrag77,93 Euro77,06 Euro87,72 Euro85,22 Euro

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.