Anlage 7 GAPDZV — (zu § 20 Absatz 1)Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 167;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Antragsjahr
2023Antragsjahr
2024Antragsjahr
2025Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag77,93 Euro77,06 Euro87,72 Euro85,22 Euro
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.