Anlage 6 GAPDZV — (zu § 18 Absatz 1)Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 166;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Antragsjahr
2023Antragsjahr
2024Antragsjahr
2025Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag34,83 Euro34,44 Euro39,00 Euro37,89 Euro
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.