Anlage 6 GAPDZV — (zu § 18 Absatz 1)Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 166;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Antragsjahr

2023Antragsjahr

2024Antragsjahr

2025Antragsjahr

2026

Geplanter Einheitsbetrag34,83 Euro34,44 Euro39,00 Euro37,89 Euro

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.