Inhaltsübersicht GüKG

1.Abschnitt

 Allgemeine Vorschriften

 § 1Begriffsbestimmungen

 § 2Ausnahmen

2.Abschnitt

 Gewerblicher Güterkraftverkehr

 § 3Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung

 § 4Unterrichtung der Berufsgenossenschaft

 § 5Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland

 § 6Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich

 § 7Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr

 § 7aHaftpflichtversicherung

 § 7bEinsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal

 § 7cVerantwortung des Auftraggebers

 § 7d(weggefallen)

 § 8Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte

§ 8aEinsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

3.Abschnitt

 Werkverkehr

 § 9Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit

4.Abschnitt

 Bundesamt für Logistik und Mobilität

 § 10Organisation

 § 11Aufgaben

 § 12Befugnisse

 § 13Untersagung der Weiterfahrt

 § 14Marktbeobachtung

§ 14aDurchführung von Beihilfeverfahren

§ 14bDurchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011

 § 15Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung

 § 15aWerkverkehrsdatei

 § 16Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung

§ 16aRisikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung

§ 17Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch

 § 17aZuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts

5.Abschnitt

 Überwachung, Bußgeldvorschriften

 § 18Grenzkontrollen

 § 19Bußgeldvorschriften

§ 19aBußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung

 § 20Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen

 § 21Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen

 § 21aAufsicht

6.Abschnitt

 Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen

 § 22Gebühren und Auslagen

 § 23Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen

§ 24Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.