Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › FVG 1971 › § 12d
FVG 1971
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Bundesfinanzbehörden
  2. § 2 Landesfinanzbehörden
  3. § 2a Verzicht auf Mittelbehörden, Aufgabenwahrnehmung durch andere Finanzbehörden
  4. § 2b (weggefallen)
  5. § 3 Leitung der Finanzverwaltung
  6. Abschnitt II · Oberbehörden
  7. § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden
  8. § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern
  9. § 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion
  10. § 5b Übertragung von Bauaufgaben
  11. § 6 Sitz und Aufgaben der Landesoberbehörde
  12. Abschnitt III · Mittelbehörden
  13. § 7 Bezirk und Sitz
  14. § 8 (weggefallen)
  15. § 8a Aufgaben und Gliederung
  16. § 9 (weggefallen)
  17. § 9a Leitung
  18. § 10 (weggefallen)
  19. § 10a Landeskassen
  20. § 11 (weggefallen)
  21. Abschnitt IV · Örtliche Behörden
  22. § 12 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter sowie Aufgaben der Hauptzollämter
  23. § 12a (weggefallen)
  24. § 12b (weggefallen)
  25. § 12c (weggefallen)
  26. § 12d (weggefallen)
  27. § 13 Beistandspflicht der Ortsbehörden
  28. § 14 (weggefallen)
  29. § 15 (weggefallen)
  30. § 16 (weggefallen)
  31. § 17 Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter
  32. Abschnitt V · Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden
  33. § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
  34. § 18a (weggefallen)
  35. § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen
  36. § 20 Einsatz von automatischen Einrichtungen
  37. § 20a Druckdienstleistungen für Bundes- oder Landesfinanzbehörden
  38. § 21 Auskunfts- und Teilnahmerechte
  39. § 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
  40. Abschnitt VI · Übergangsregelungen aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007
  41. § 22 Dienstrechtliche Folgen und Regelung der Versorgungslasten
  42. § 23 ÜbergangsregelungKosten der Oberfinanzdirektion
  43. Abschnitt VII · Überleitungs- und Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178)
  44. § 24 Überleitung der Beschäftigten der Bundesfinanzdirektionen, des Zollkriminalamtes und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung
  45. § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung
  46. § 26 Übergangsregelung Schwerbehindertenvertretung
  47. § 27 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte
Gesetz über die Finanzverwaltung

§ 12d FVG 1971 — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 12c
(weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
FVG 1971
Nächste Vorschrift →
§ 13
Beistandspflicht der Ortsbehörden

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.