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Startseite › Gesetze › FVG › § 14
FVG
  1. Abschnitt I · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Bundesfinanzbehörden
  3. § 2 Landesfinanzbehörden
  4. § 2a Verzicht auf Mittelbehörden, Aufgabenwahrnehmung durch andere Finanzbehörden
  5. § 2b (weggefallen)
  6. § 3 Leitung der Finanzverwaltung
  7. Abschnitt II · Oberbehörden
  8. § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden
  9. § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern
  10. § 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion
  11. § 5b Übertragung von Bauaufgaben
  12. § 6 Sitz und Aufgaben der Landesoberbehörde
  13. Abschnitt III · Mittelbehörden
  14. § 7 Bezirk und Sitz
  15. § 8 (weggefallen)
  16. § 8a Aufgaben und Gliederung
  17. § 9 (weggefallen)
  18. § 9a Leitung
  19. § 10 (weggefallen)
  20. § 10a Landeskassen
  21. § 11 (weggefallen)
  22. Abschnitt IV · Örtliche Behörden
  23. § 12 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter sowie Aufgaben der Hauptzollämter
  24. § 12a (weggefallen)
  25. § 12b (weggefallen)
  26. § 12c (weggefallen)
  27. § 12d (weggefallen)
  28. § 13 Beistandspflicht der Ortsbehörden
  29. § 14 (weggefallen)
  30. § 15 (weggefallen)
  31. § 16 (weggefallen)
  32. § 17 Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter
  33. Abschnitt V · Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden
  34. § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
  35. § 18a (weggefallen)
  36. § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen
  37. § 20 Einsatz von automatischen Einrichtungen
  38. § 20a Druckdienstleistungen für Bundes- oder Landesfinanzbehörden
  39. § 21 Auskunfts- und Teilnahmerechte
  40. § 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
  41. Abschnitt VI · Übergangsregelungen aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007
  42. § 22 Dienstrechtliche Folgen und Regelung der Versorgungslasten
  43. § 23 ÜbergangsregelungKosten der Oberfinanzdirektion
  44. Abschnitt VII · Überleitungs- und Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178)
  45. § 24 Überleitung der Beschäftigten der Bundesfinanzdirektionen, des Zollkriminalamtes und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung
  46. § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung
  47. § 26 Übergangsregelung Schwerbehindertenvertretung
  48. § 27 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte
Gesetz über die Finanzverwaltung

§ 14 FVG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 13
Beistandspflicht der Ortsbehörden
Inhaltsverzeichnis
FVG
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§ 15
(weggefallen)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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