Anlage 8 FrSaftErfrischGetrV — (zu den §§ 4 und 5)

Höchstmengen für bestimmte Stoffe

in koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken

Teil A: Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

StoffHöchstmenge

im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]

Koffein  320

Teil B: Energydrinks

StoffHöchstmenge

im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]

Taurin4 000

Inosit  200

Glucuronolacton2 400

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.