Anlage 8 FrSaftErfrischGetrV — (zu den §§ 4 und 5)
Höchstmengen für bestimmte Stoffe
in koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken
Teil A: Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
StoffHöchstmenge
im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]
Koffein 320
Teil B: Energydrinks
StoffHöchstmenge
im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]
Taurin4 000
Inosit 200
Glucuronolacton2 400
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.