Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV — (zu § 3 Abs. 2 Satz 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1026;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Ergänzende Bezeichnungen
Bezeichnungen der LebensmittelErzeugnisse
1.VruchtendrankFruchtnektar
2.
a)
Succo e polpa
b)
Sumo e polpaFruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wurde
3.EblemostApfelsaft
4.Sur...saftSäfte aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren
5.
a)
Sod...saft
b)
sodet...saftSaft mit einem Zuckerzusatz von mehr als 200 g/l
6.Äpplemust/ÄppelmustApfelsaft
7.mostoTraubensaft
8.a) smiltsērkšķu sula ar cukuru
b) astelpaju mahl suhkruga
c) słodzony sok z rokitnikaAus Sanddorn gewonnene Säfte mit einem Zuckerzusatz von höchstens 140 g/l
In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.