Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV — (zu § 3 Abs. 2 Satz 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1026;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Ergänzende Bezeichnungen

Bezeichnungen der LebensmittelErzeugnisse

1.VruchtendrankFruchtnektar

2.

a)

Succo e polpa

b)

Sumo e polpaFruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wurde

3.EblemostApfelsaft

4.Sur...saftSäfte aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren

5.

a)

Sod...saft

b)

sodet...saftSaft mit einem Zuckerzusatz von mehr als 200 g/l

6.Äpplemust/ÄppelmustApfelsaft

7.mostoTraubensaft

8.a) smiltsērkšķu sula ar cukuru

b) astelpaju mahl suhkruga

c) słodzony sok z rokitnikaAus Sanddorn gewonnene Säfte mit einem Zuckerzusatz von höchstens 140 g/l

In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.