§ 21 FlG — Inkrafttreten
Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.