§ 4 FinAusglG2019DV 2 — Außerkrafttreten

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 vom 18. März 2019 (BGBl. I S. 341) tritt außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.