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Startseite › Gesetze › FinÄndG 1967 › § 1
FinÄndG 1967
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Art 1 · Reichsversicherungsordnung, Angestelltenversicherungsgesetz, Reichsknappschaftsgesetz
  2. Art 2 · Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz, Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz, Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz, Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz
  3. Art 3 · Übergangsvorschriften zu Art 1
  4. § 1
  5. § 2
  6. § 3
  7. § 4
  8. (XXXX) §§ 5 bis 14
  9. § 15
  10. Art 4 · Betriebsverfassungsgesetz
  11. Art 5 · Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  12. Art 6 · Bundessozialhilfegesetz
  13. Art 7 · Bundesversorgungsgesetz
  14. Art 8 · Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte
  15. Art 9 · Leistungsförderungsgesetz
  16. § 1
  17. § 2
  18. § 3
  19. § 4
  20. Art 10 · Kindergeldrecht
  21. Art 11 · Bundesbesoldungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, Wehrpflichtgesetz, Schutzbereichgesetz, Bundespolizeibeamtengesetz
  22. § 1
  23. § 2
  24. (XXXX) §§ 3 bis 5
  25. § 6
  26. Art 12 · Bundesrückerstattungsgesetz
  27. Art 13 · EWG-Anpassungsgesetz
  28. Art 14 · Bundesvertriebenengesetz
  29. Art 15 · -
  30. Art 16 · Straßenbaufinanzierungsgesetz
  31. Art 17 · Selbstschutzgesetz, Schutzbaugesetz, Haushaltssicherungsgesetz
  32. Art 18 · Zweites Wohnungsbaugesetz
  33. Art 19 · Wohnungsbaugesetz für das Saarland
  34. Art 21 · Berlin-Klausel
  35. Art 22 · Inkrafttreten
Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil

§ 1 FinÄndG 1967

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 2

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.