§ 1 FinÄndG 1967

Das Gesetz über Bildung und Verwaltung eines Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung in der Wirtschaft (Leistungsförderungsgesetz) vom 22. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 341), zuletzt geändert durch das Finanzplanungsgesetz vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 697), wird aufgehoben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.