§ 111 FamFG — Familiensachen

Familiensachen sind

1.

Ehesachen,

2.

Kindschaftssachen,

3.

Abstammungssachen,

4.

Adoptionssachen,

5.

Ehewohnungs- und Haushaltssachen,

6.

Gewaltschutzsachen,

7.

Versorgungsausgleichssachen,

8.

Unterhaltssachen,

9.

Güterrechtssachen,

10.

sonstige Familiensachen,

11.

Lebenspartnerschaftssachen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.