§ 1 FahrSiLehrgZulV — Gegenstand dieser Verordnung

Diese Verordnung regelt das Zulassungsverfahren für Basislehrgänge und für Auffrischungslehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt nach § 57 der Binnenschiffspersonalverordnung sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung in den zugelassenen Lehrgängen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.