Anlage 2.4 FahrschAusbO 2012 — (zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1328)
1.
Zusammenstellung von Zügen
a)
Einrichtungen zur Verbindung
Wartung und Prüfung
b)
An- und Abkuppeln, Auf- und Absatteln
c)
Abmessungen,
zulässige Achslast, zulässige Gesamtmasse der Züge
d)
Massen in Abhängigkeit von fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen.
2.
Lastzugbremsen
a)
Auflaufbremse(n)
b)
Zweitleitungs-Druckluftbremse.
3.
Lastzugbremsen
a)
Bremskraftregelung
b)
Automatische Blockier-Verhinderer (ABV)
c)
Feststellbremse
d)
Dauerbremse
e)
Fahrzeuguntersuchungen.
4.
Fahren mit Zügen
a)
Sicherheitskontrollen
b)
Gliederzug
c)
Sattelkraftfahrzeug
d)
Bremsen
e)
Rangieren
f)
Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen
g)
Fahren mit übergroßen und überschweren Fahrzeugen
h)
Fahren unter erschwerten Witterungsbedingungen
i)
Ladung/Ladungssicherung
j)
toter Winkel.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.