Anlage 2.2 FahrschAusbO 2012 — (zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.

Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

a)

Technik, Physik

–

Betriebs- und Verkehrssicherheit

–

Wartung und Pflege der Fahrzeuge

–

Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO

–

Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten

b)

Personen- und Güterbeförderung

–

Personenbeförderung

–

Ladeflächen und Beladung

c)

Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug

–

Energiesparende Fahrweise

–

Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.

2.

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

a)

Fahrgeschwindigkeit

b)

Fahren in Fahrstreifen

c)

Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen

d)

Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen

e)

Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen

f)

Bremsen

–

Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)

–

Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)

–

Bremsen im Gefälle und bei Gefahr

g)

Zusammenstellung von Zügen

–

Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen

–

Stützlast

–

Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren

–

Beleuchtung

h)

Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)

i)

Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.