Anlage 2.2 FahrschAusbO 2012 — (zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.

Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

a)

Technik, Physik

Betriebs- und Verkehrssicherheit

Wartung und Pflege der Fahrzeuge

Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO

Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten

b)

Personen- und Güterbeförderung

Personenbeförderung

Ladeflächen und Beladung

c)

Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug

Energiesparende Fahrweise

Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.

2.

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

a)

Fahrgeschwindigkeit

b)

Fahren in Fahrstreifen

c)

Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen

d)

Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen

e)

Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen

f)

Bremsen

Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)

Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)

Bremsen im Gefälle und bei Gefahr

g)

Zusammenstellung von Zügen

Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen

Stützlast

Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren

Beleuchtung

h)

Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)

i)

Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.