Inhaltsübersicht EZulV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich

§  2Ausschluss einer Erschwerniszulage

§  2aTeilzeitbeschäftigungAbschnitt 2

Einzeln abzugeltende Erschwernisse

Titel 1

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§  3Allgemeine Voraussetzungen

§  4Höhe und Berechnung der Zulage

§  4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

§  5Ausschluss der Zulage

§  6(weggefallen)Titel 2

Zulage für Tauchertätigkeit

§  7Allgemeine Voraussetzungen

§  8Höhe der Zulage

§  9Berechnung der ZulageTitel 3

Zulagen für

den Umgang mit Munition und Sprengstoffen

§ 10Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition

§ 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und SprengstoffermittlerTitel 4

Zulage für Tätigkeiten

an Antennen und Antennenträgern;

Zulage für Tätigkeiten an Geräten und

Geräteträgern des Wetterdienstes und des

Vermessungsdienstes sowie an Windmasten

des lufthygienischen Überwachungsdienstes

§ 12Allgemeine Voraussetzungen

§ 13Höhe der Zulage

§ 14Berechnung der Zulage

§ 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen ÜberwachungsdienstesTitel 5

Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse

§ 16Zulage für Klimaerprobung

§ 16aZulage für Unterdruckkammerdienst

§ 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr

§ 16cZulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg

§ 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder GegenständenAbschnitt 3

Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

§ 17aAllgemeine Voraussetzungen

§ 17bHöhe der Zulage

§ 17cAusschluss der Zulage

§ 17dWeitergewährung bei vorübergehender DienstunfähigkeitAbschnitt 4

Zulagen in festen Monatsbeträgen

§ 18Entstehen des Anspruchs

§ 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit

§ 20(weggefallen)

§ 21Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege

§ 21aZulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten

§ 22Zulage für besondere Einsätze

§ 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

§ 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen

§ 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts

§ 23b(weggefallen)

§ 23c(weggefallen)

§ 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe

§ 23eZulage für Minentaucher

§ 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes

§ 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst

§ 23hZulage für Fallschirmspringer

§ 23iZulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst

§ 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

§ 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen

§ 23lZulage für Bergführer

§ 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

§ 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr

§ 23pZulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 23qZulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung

§ 23rZulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in LaboratorienAbschnitt 5

Übergangsregelungen

§ 24Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.