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ErdölBevG
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Bevorratung
  3. Erster Abschnitt · Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
  4. § 2 Allgemeines
  5. § 3 Bevorratungspflicht
  6. § 4 Erfüllung der Bevorratungspflicht
  7. § 5 Spezifische Vorräte
  8. § 6 Vorratshaltung
  9. § 7 Delegationen
  10. § 8 Übertragung von Aufgaben
  11. § 9 Vorratshaltung für sonstige Vorratspflichtige
  12. § 10 Vorratshaltung durch Unternehmen für sonstige Vorratspflichtige
  13. § 11 Anpassung an die Bevorratungspflicht
  14. Zweiter Abschnitt · Freigabe von Vorräten
  15. § 12 Freigabe von Vorräten, Verordnungsermächtigungen
  16. Dritter Abschnitt · Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
  17. § 13 Mitgliedschaft
  18. § 14 Organe
  19. § 15 Satzung
  20. § 16 Mitgliederversammlung
  21. § 17 Stimmrecht, Verordnungsermächtigung
  22. § 18 Beirat
  23. § 19 Aufgaben des Beirats
  24. § 20 Ausschüsse des Beirats
  25. § 21 Vorstand
  26. § 22 Aufgaben des Vorstandes
  27. Vierter Abschnitt · Beiträge, Wirtschaftsführung
  28. § 23 Beiträge
  29. § 24 Fälligkeit, Verzinsung und Beitreibung der Beiträge
  30. § 25 Grundsätze der Wirtschaftsführung
  31. § 26 Abschluss von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
  32. § 27 Aufstellung des Wirtschaftsplans
  33. § 28 Ausführung des Wirtschaftsplans
  34. § 29 Jahresabschluss
  35. § 30 Verwendung von Veräußerungserlösen
  36. Fünfter Abschnitt · Aufsicht
  37. § 31 Aufsicht
  38. Sechster Abschnitt · Auflösung
  39. § 32 Auflösung
  40. Siebter Abschnitt · Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten
  41. § 33 Meldepflichten der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und von Lagerhaltern
  42. § 34 Verzeichnis der Vorräte, Meldepflichten
  43. § 35 Monatliche Meldungen der Vorräte
  44. § 36 Meldungen der spezifischen Vorräte
  45. § 37 Übrige Meldepflichten
  46. § 38 Auskunftspflichten, Prüfungspflichten und -rechte
  47. § 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung
  48. § 40 Bußgeldvorschriften
  49. § 41 Übergangsregelung
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen

Inhaltsübersicht ErdölBevG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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ErdölBevG
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§ 1
Bevorratung

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